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An diese Bestimmungen müssen sich Ausbildungsbetriebe und Azubis halten
Um dir eine Ausbildung zu ermöglichen, die dich bestmöglich auf das Berufsleben vorbereitet, hat der Gesetzgeber dir bestimmte Rechte auch gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb eingeräumt. Grundsätzlich gelten für Auszubildende ab 18 Jahren das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für minderjährige Auszubildende die besonderen Bestimmungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Das sind deine wichtigsten Rechte:
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Recht auf einen Ausbildungsvertrag: Zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen werden – mündliche Absprachen reichen nicht.
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Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels: Kaffeekochen ist mal okay. Aber sollst du ständig Aufgaben übernehmen, die nicht deiner Ausbildung dienen, darfst du das ablehnen.
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Recht auf Ausbildungsmittel: Dein Arbeitgeber muss dir alle Arbeitsmittel – zum Beispiel Werkzeuge, Werkstoffe, Computer-Software oder Arbeitskleidung – kostenlos zur Verfügung stellen.
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Recht auf Vergütung: Dir steht ein angemessener Lohn zu, dessen Höhe im Ausbildungsvertrag festgelegt ist. Seit 2020 gilt auch für Azubis ein Mindestlohn.
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Recht auf Arbeitszeiten: Insgesamt 48 Stunden in der Woche – länger darfst du nicht arbeiten. Bist du minderjährig, liegt die Grenze bei 40 Stunden. Sonderregelungen gelten für den Schichtbetrieb.
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Recht auf Pausenzeiten: Als Minderjährige*r hast du 30 Minuten Pause zwischen viereinhalb und sechs Stunden Arbeitszeit und 60 Minuten ab sechs Stunden. Ab 18 Jahren darfst du bis zu sechs Stunden ohne Pause arbeiten, dann hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause zwischen sechs und neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit.
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Recht auf Urlaub: Auch als Azubi hast du Anspruch auf Urlaub, laut Bundesurlaubsgesetz auf mindestens 24 Werktage im Jahr.
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Recht auf ein Ausbildungszeugnis: Nach deiner Abschlussprüfung muss dir dein Arbeitgeber in schriftlicher Form ein Ausbildungszeugnis ausstellen – das gehört einfach dazu.
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Kündigungsrecht: Du darfst auch in der Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen deine Stelle kündigen.
Überstunden? Minusstunden? Verkürzung der Ausbildung? Eine umfassende Übersicht und Erklärungen zu allen Rechten und Pflichten, die du als Auszubildender hast, kannst du dir hier kostenlos als PDF herunterladen.
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