Ausbildung Veranstaltungstechnik (m/w/d)
S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G
AUSBILDUNG
Veranstaltungstechnik (m/w/d)
Kennziffer (4/2025_2026)
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik entwickeln Konzepte für veranstaltungstechnische Systeme, Aufbauten und Abläufe. Sie planen den Einsatz technischer Anlagen, richten diese ein und bedienen sie.
Im Rahmen Ihrer Ausbildung lernen Sie zunächst intensiv die technischen Abläufe und Arbeitsmittel unseres Dreisparten-Hauses kennen. Nach und nach werden Sie in erste kleinere Produktionen eingebunden und begleiten diese mit den entsprechenden technischen Abteilungen (Bühnentechnik, Beleuchtung, Ton). Des Weiteren erhalten Sie Einblicke in die Arbeitsabläufe unserer Werkstätten.
Ausbildungsbeginn: ab 01.09.2025
Ausbildungsdauer: 3 Jahre (bei entsprechendem Schulabschluss und Vorbildung
ist ggf. eine Verkürzung möglich)
Voraussetzungen
· ein guter Regelschulabschluss oder ein vergleichbarer Schulabschluss,
· gute mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse,
· technisches Verständnis, handwerkliches Geschick und Verantwortungsbewusstsein,
· körperliche Eignung, insbesondere Höhentauglichkeit,
· Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch an Wochenenden,
· persönliches Engagement, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Freude an der Arbeit mit Menschen und Technik,
· gute Computerkenntnisse,
· gute Englischkenntnisse,
· absolvierte Praktika in Bereichen der Veranstaltungstechnik sind von Vorteil,
· Führerschein der Klasse B (dieser sollte spätestens bei Abschluss der Ausbildung vorliegen).
Das Vertragsverhältnis richtet sich nach dem TVAöD.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 19.01.2025.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (übliche Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse) reichen Sie bitte ausschließlich online über die Online-Bewerbungsfunktion ein:
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Eingehende Bewerbungen per E-Mail und/ oder per Post werden nicht berücksichtigt. Nach Einreichen Ihrer Bewerbung über unser Portal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen werden nicht erstattet.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.