Zum Hauptinhalt springen

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Landesdirektion Sachsen/ Kehrbezirk 14 7 29-21 Wurzen

Be­voll­mäch­te (r) Be­zirks­schorn­stein­fe­ge­rin/Be­zirks­schorn­stein­fe­ger (m/w/d)

Liste aktueller Kehrbezirksausschreibungen
PDF der Ausschreibung

Tätigkeitsprofil:

Im Freistaat Sachsen ist zum 1. Oktober 2024 für den Bezirk 14 7 29-21 Wurzen die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zu bestellen.

Anforderungsprofil

Das Anforderungsprofil und nähere Informationen zum Bestellungsverfahren ergeben sich aus der zum Download beigefügten URL.

Ausschreibung des Bezirks 14 7 29-21 Wurzen

Im Freistaat Sachsen (Landkreis Leipzig) ist zum
1. Oktober 2024
für folgenden Bezirk
die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/
der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
zu bestellen.
Ausgeschrieben ist der Bezirk 14 7 29-21 Wurzen.
Eine Beschreibung des Bezirks finden Sie unter dem Ausschreibungstext als pdf-Datei abrufbar.
Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Eine Wiederbestellung nach erneuter Ausschreibung ist zulässig. Die Bestellung endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).

Anforderungen

Die Bewerberin/ Der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Auswahlentscheidung:
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Bewerbungsunterlagen:
Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen:
1. Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Telefon-, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls eine Telefaxnummer enthält,
2. Tabellarischer Lebenslauf, der genaue, lückenlose Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält,
3. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,
4. Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung bzw. der Bescheid über das Ergebnis der Meisterprüfung Teile I - IV oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,
5. Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten innerhalb der letzten 14 Jahre vor dem Ausschreibungsbeginn (01. Juli 2024), aus denen der Beginn sowie das Ende der jeweiligen Tätigkeiten hervorgehen.
6. Nachweise über gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten (Grundwehrdienst, ziviler Ersatzdienst, Mutterschutz, Elternzeiten, Pflegeurlaub), sofern innerhalb der letzten 14 Jahre vor dem Ausschreibungsbeginn (01. Juli 2024) die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde.
7. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate). In begründeten Ausnahmefällen genügt die Beifügung des Antrages.
8. Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister (nicht älter als 3 Monate). In begründeten Ausnahmefällen genügt die Beifügung des Antrages.
9. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate), in dessen Bezirk der Bewerber in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl für die juristische Person als auch für alle gesetzlichen Vertreter beizubringen, bei Personengesellschaften für alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter. In begründeten Ausnahmefällen genügt die Beifügung des Antrages.
10. Bescheinigung des kommunalen Steueramtes (nicht älter als 3 Monate). Bei juristischen Personen ist die Bescheinigung sowohl für die juristische Person als auch für alle gesetzlichen Vertreter beizubringen, bei Personengesellschaften für alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter. In begründeten Ausnahmefällen genügt die Beifügung des Antrages.
11. Die Erklärung zu den persönlichen Voraussetzungen im Bewerbungsverfahren als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in ist unter Fachthemen > Formulare/Merkblätter abrufbar und eigenhändig unterschrieben der Bewerbung beizufügen.
Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigegeben werden, die der Bewerberin/ dem Bewerber geeignet erscheinen, Auskunft über ihre/ seine Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung zu geben. Solche Unterlagen können u.a. sein:

  • Nachweise über zusätzliche fachbezogene Fach- oder Hochschulabschlüsse sowie anderweitige fachbezogene Meisterprüfungen,
  • Nachweise über zusätzliche qualifizierende berufsbezogene Aus- und Fortbildungen mit erfolgreichem Prüfungsabschluss,
  • Nachweise zum Besuch einer mindestens eintägigen berufsspezifischen EDV-Fortbildungsveranstaltung in den letzten sieben Jahren vor Ausschreibungsbeginn (01. Juli 2024),
  • Nachweise über die Teilnahme an einer mindestens eintägigen Schulungsmaßnahme für die zur Kehrbezirksverwaltung erforderlichen rechtlichen Kenntnisse in den letzten sieben Jahren vor Ausschreibungsbeginn (01. Juli 2024),
  • Nachweise über sonstige Teilnahmen an berufsspezifischen Fortbildungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren vor dem Ausschreibungsbeginn (01. Juli 2024),
  • Nachweise über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar seit 2009,
  • Nachweise zu ehrenamtlichen Funktionen in Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk bzw. Nachweise zu herausragenden Leistungen im Schornsteinfegerhandwerk in den letzten fünf Jahren vor dem Ausschreibungsbeginn (01. Juli 2024).

Die Unterlagen können als Fotokopie eingereicht werden. Die Bestellungsbehörde kann verlangen, dass Originale oder amtlich beglaubigte Kopien nachgereicht werden.
Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt sein. Das gilt nicht für Unterlagen in sorbischer Sprache.
Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Hinweise:
1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen/ bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nur für jeweils einen Bezirk bestellt werden können. Bei einer Bewerbung auf mehrere von der Landesdirektion Sachsen ausgeschriebene Bezirke ist deshalb die Reihenfolge der Priorität beginnend mit dem von Ihnen favorisierten Bezirk im Bewerbungsschreiben anzugeben.
2. Für die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird eine Verwaltungsgebühr nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz erhoben.
3. Der für die Ausschreibung maßgebliche Kriterienkatalog kann unter https://www.lds.sachsen.de/ (Fachthemen > Formulare & Downloads > Referat 33) eingesehen werden.
4. Eine Bewerbung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail oder mit USB-Stick) ist unzulässig. Sämtliche Unterlagen sind in Papierform einzureichen.
5. Es wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen nicht in gebundener oder gehefteter Form einzureichen. Des Weiteren wird gebeten, von der Verwendung von Prospekthüllen abzusehen.
Datenschutzhinweis:
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link sowie in den dort unter dem Themenbereich „Gewerbe- und Handwerksrecht“ eingestellten Informationsblättern.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kehrbezirksbezeichnung
bis spätestens 31\. Juli 2024 (Posteingang) an die

Postanschrift:
Landesdirektion Sachsen
Referat 33 L
09105 Chemnitz

Besucheranschrift:
Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
04107 Leipzig

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gronau, Telefon: 0341-977 3314,
E-Mail: schornsteinfeger@lds.sachsen.de zur Verfügung.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Hottgenroth Software AG
Leipzig
Vollzeit, Unbefristet

Veröffentlicht am 11.07.2024

Jetzt Job teilen