Die Große Kreisstadt Borna sucht für ihre moderne und leistungsstarke Mediothek mit ca. 125.000 Medien und ca. 40.000 Besuchern zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Fachangestellte/n für Medien und Informationsdienste (m/w/d)
in Teilzeit mit 30 Wochenstunden.
Die Mediothek Borna ist eine sich weiterentwickelnde Bibliothek für die Stadt Borna und den Landkreis Leipzig. Die Mitarbeitenden und deren Identifikation und Motivation sind der zentrale Baustein der Zukunft der Mediothek mit ihren vielfältigen Aufgabenstellungen. Für die Bearbeitung von Rechnungen und Mahnungen und auch für den Dienst am Besuchenden der Bibliothek suchen wir eine dynamische wie bodenständige Persönlichkeit mit dem Herz am richtigen Fleck und Freude an der Bibliotheksarbeit.
Das bieten wir:
- eine unbefristete Teilzeitstelle mit 30 Stunden/Woche, die auch für Berufsanfänger geeignet ist
- eine leistungsgerechte Vergütung nach TVöD in der Entgeltgruppe 6
- einen attraktiven Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- Möglichkeiten zur Fortbildung
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung (ZVK)
- vermögenswirksame Leistungen und 30 Tage Urlaub/Jahr
- Bikeleasing
Das erwartet Sie:
- technische Bearbeitung und Katalogisierung von Non-Book-Medien
- Kassen-, Mahn- und Rechnungswesen
- Ausleihdienst und Kundenberatung
- Bearbeitung von Fernleihanfragen
- Vor- und Nachbereitung der Ausleihe
Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes sowie organisationsbedingte Aufgabenänderungen bleiben der Stadtverwaltung vorbehalten.
Das bringen Sie mit:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien und Informationsdienste oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Office und Bibliothekssoftware – vorzugweise Koha)
- gutes Zahlenverständnis
- Freude am Umgang mit Menschen und Medien aller Art
- soziale und kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit
- serviceorientierte, eigenverantwortliche und gewissenhafte Arbeitsweise
- Bereitschaft zu Samstagsdiensten und zur Mitarbeit bei Veranstaltungen in den Abendstunden
Wir wertschätzen die Vielfalt der Persönlichkeiten bei unseren Mitarbeitern. Bewerber – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität sind uns willkommen. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen haben die gleichen Chancen wie Bewerberinnen und Bewerber ohne Behindertenstatus.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
- vollständigem Lebenslauf mit den wichtigsten Stationen in Ihrem Bildungs- und Berufsleben
- Abschlusszeugnissen (Kopie)
- Referenzen
- Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber
Senden Sie bitte bis zum 05.03.2025 Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Borna, Fachdienst 12 – Personal, Markt 1, 04552 Borna oder an bewerbung@borna.de
Für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Borna sind Gleichberechtigung sowie die Akzeptanz von Vielfalt in der täglichen Arbeit selbstverständlich. Wenn in Texten nur die weibliche oder männliche Form verwendet wird, so geschieht dies ausschließlich für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit.
Hinweis:
Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.
Datenschutz:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs 1a DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.