Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d)
Die Stadt Waldenburg ist eine kreisangehörige Gemeinde mit rund 4.000 Einwohnern im Landkreis Zwickau. Das Freibad der Stadt Waldenburg ist eine Freizeitanlage, mit allem was das Herz, großer und kleiner Wasserratten begehrt. Eingebettet in großzügig angelegte Liegewiesen befindet sich das 50-Meter-Wettkampfbecken mit 1- und 3-Meter-Sprungturm. Unmittelbar daneben liegt das Nichtschwimmerbecken mit Wasserattraktionen, wie Nackenduschen, Wasserpilz, Bodenblubber, Massagedüsen und einer tollen Riesenrutsche. Das Kinderbecken mit kleiner Rutsche bietet kleineren Kindern ausreichend Gelegenheit zum Planschen und Matschen. Darüber hinaus bietet das 30.000 m² große Areal noch zusätzlich zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten. Außerdem befindet sich die Saunastube mit Finnischer Sauna, Fass-Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Vitalsonne und großem Schwimmbecken auf dem Freibadgelände.
Ab dem 01.02.2025 ist die Stelle als
Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d)
in Vollzeit mit 39 Stunden (1,0 VZÄ) unbefristet zu besetzen.
Ihre Aufgaben
- Beaufsichtigung und Kontrolle des Bade- und Saunabetriebs
- Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung
- Durchführung und Einleitung von Rettungsmaßnahmen sowie Erste Hilfe
- Überwachung und Bedienung der bädertechnischen Anlagen
- Kontrolle der Wasserqualität und Veranlassung von Maßnahmen zur Einhaltung der Wasserqualität
- Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Innen- und Außenbereich (Einrichtungen, Gebäude, Badeanlage, Grünanlagen)
- Einhaltung der Hygienevorschriften sicherstellen
- Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
- Erledigung von Verwaltungsaufgaben (Kasse, Abrechnungen, Zuarbeiten zum Haushaltsplan, Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit)
- Stellvertretung des Betriebsleiters bei Abwesenheit
Eine Übertragung von Aufgaben des städtischen Bauhofs außerhalb der Freibadsaison behalten wir uns vor.
Was Sie mitbringen sollten:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d)
- Aktueller Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 1 Jahr)
- Erfahrungen in der Bädertechnik sind wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung
- Ausgeprägte Besucher- und Serviceorientierung sowie sicheres und engagiertes Auftreten
- Bereitschaft, im Schichtdienst sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten
- Flexibilität, selbständiges Arbeiten und gute organisatorische Fähigkeiten
- Zielorientierte und äußerst zuverlässige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Die Anstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Stelle wird im Angestelltenverhältnis in Anlehnung an den TVöD vergütet.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizulegen.
Das klingt interessant für Sie? Dann freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, sonstige Referenzen) schriftlich an die
Stadtverwaltung Waldenburg Personalabteilung, Frau Ritter Markt 1 08396 Waldenburg
Bewerbungshinweise:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen inkl. Mappen und Folien werden nur auf Wunsch und unter Mitsendung eines frankierten Freiumschlages zurückgesandt. Anderenfalls können die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens bei der Stadtverwaltung Waldenburg abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Hinweise zum Datenschutz:
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zweckgebunden für dieses Bewerbungsverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht. Die Löschung dieser Daten erfolgt grundsätzlich drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
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