Die Stadtverwaltung Borna sucht, für ihre Kindereinrichtung Sonnenschein mit 80 Betreuungsplätzen,
eine/n Leiterin / Leiter (m/w/d).
Das bieten wir:
- eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
- die Probezeit beträgt 6 Monate
- Vergütung nach TVöD VKA Sozial- und Erziehungsdienst in der EG S 15
- eine anspruchsvolle Aufgabe mit Gestaltungspielraum und Kooperationsmöglichkeiten
- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Träger
- aktive, lebensfrohe Kinder
- interessante und vielseitige Tätigkeiten mit hoher Eigenverantwortung
- Möglichkeiten zur Fortbildung
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung (ZVK)
- vermögenswirksame Leistungen und 30 Tage Urlaub/Jahr
- Bikeleasing
Das erwartet Sie:
- eigenverantwortliche, fachliche, organisatorische, wirtschaftliche Leitung der Kindertagesstätte
- Sicherstellung des Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrages durch das Team in Verbindung mit dem Träger, den Eltern, dem Elternrat und weiteren Partnern
- Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption der Einrichtung, Beteiligung am Erarbeitungsprozess, sozialräumliches und zielgruppenorientiertes Arbeiten
- Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes
- enge Zusammenarbeit mit Kostenträgern, Ämtern und Behörden, Partnern und Eltern
- Personalführung mit pädagogischer Anleitung und Koordination der Mitarbeiter (w/mm/w/d)
- Gestaltung von Team-, Konzeption- und Qualitätsentwicklungsprozessen
- Führung von Aufnahme- und Elterngespräche, Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern
- Pflege eines Netzwerkes und der Kooperation zwischen den Horteinrichtungen, Schulen, Beratungsstellen, externen Fachkräften
- Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben
Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes sowie organisationsbedingte Aufgabenänderungen bleiben der Stadtverwaltung vorbehalten.
Das bringen Sie mit:
- eine engagierte Persönlichkeit mit einem Abschluss als Bachelor, Master oder Diplom in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder vergleichbar entsprechend § 2 Nummer 2 SächsQualiVO
- eine selbständige und präzise Arbeitsweise, Belastbarkeit, Führungskompetenz, Durchsetzungsvermögen und ein reflektierter kooperativer Führungsstil sollten in dieser Funktion eine Selbstverständlichkeit sein
- eine pädagogische Fachkompetenz sowie eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern
- Sie verfügen über anwendungsbereite Kenntnisse der Grundsätze der elementaren Bildung des Landes Freistaates Sachsen
- die konzeptionelle Entwicklung der pädagogischen Arbeit im Team – analog der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen – sollte ein selbstverständlicher Bestandteil der fachlichen Ausrichtung sein
- Erfahrungen im effektiven Einsatz moderner Medien (PC, Internet, …) in der täglichen Arbeit
Wir wertschätzen die Vielfalt der Persönlichkeiten bei unseren Mitarbeitern. Bewerber – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität sind uns willkommen. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen haben die gleichen Chancen wie Bewerberinnen und Bewerber ohne Behindertenstatus.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
- vollständigem Lebenslauf mit den wichtigsten Stationen in Ihrem Bildungs- und Berufsleben
- Abschlusszeugnissen (Kopie)
- Referenzen
- Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber
Senden Sie bitte bis zum 20.04.2025 Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Borna, Fachdienst 12 – Personal, Markt 1, 04552 Borna oder an bewerbung@borna.de
Für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Borna sind Gleichberechtigung sowie die Akzeptanz von Vielfalt in der täglichen Arbeit selbstverständlich. Wenn in Texten nur die weibliche oder männliche Form verwendet wird, so geschieht dies ausschließlich für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit.
Hinweis:
Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.
Datenschutz:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs 1a DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.