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Ö/064-2024 Sachbearbeiter/in Ausländerrecht/ Ablehnungen (w/m/d) Meißen

Im Ausländeramt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zunächst befristet bis Oktober 2025 mit der Option der Entfristung zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Ausländerrecht/Ablehnungen (w/m/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
Ablehnung von Aufenthaltstiteln von schwer gelagerten Fällen insbesondere Erstellung komplexer Ablehnungsbescheide über Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Prüfung und Ablehnung sämtlich in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen anhand des beantragten Aufenthaltszweckes sowie Anordnung der Ausreise und Androhung der Abschiebung bei Erfordernis)
Erstellung der erforderlichen Entscheidungen über die Aberkennung der Freizügigkeit nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Ablehnung der Zustimmungsanfragen deutscher Auslandsvertretungen in komplexen Sachverhalten
Bearbeitung von Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren insbesondere:
rechtliche Prüfung des Sachverhalts gegebenenfalls weitere Aufklärung und Abforderung von Zuarbeiten zum Sachverhalt
Erstellung von Abhilfebescheiden
Prüfung der Übernahme von Rechtsanwaltskosten einschließlich Erstellung von Kostenfestsetzungsbescheiden
Fertigung von Vorlageberichten an die Widerspruchsbehörde
Erarbeitung der Stellungnahmen an das Rechts- und Kommunalamt in gerichtlichen Verfahren

Ihr Profil

Bachelor im Bereich Öffentliche Verwaltung
oder Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (früher gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
oder Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirt/-in beziehungsweise Kommunalwirt/-in)
ein ausgeprägtes Maß an Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Bürger- und Mitarbeiterorientierung sowie Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
Kenntnisse in Bezug auf Sitten/Gebräuche anderer Nationalitäten/Religionen
Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Unser Angebot

tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung des TVöD-VKA
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Ausländerrecht Herrn Thumser unter der Telefonnummer 03521 725-1711.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 19.09.2024 über unser Karriereportal unter www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibungen einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) -ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat

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Veröffentlicht am 29.08.2024

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