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Regierungsinspektoranwärterin/ Regierungsinspektoranwärter im Studiengang Digitale Verwaltung

In der Landesdirektion Sachsen sind zum 1. September 2025
ca. 15 Studienplätze für die Laufbahnausbildung zur Regierungsinspektoranwärterin/ zum Regierungsinspektoranwärter im Studiengang Digitale Verwaltung
zu besetzen.
Sie suchen ein praxisnahes, vielseitiges und abwechslungsreiches Studium mit sehr guter Beschäftigungsperspektive? Sie wollen Verantwortung für das Gemeinwohl tragen und die Zukunft unseres Landes mitgestalten? Sie legen Wert auf einen sicheren Studienplatz?
Dann bewerben Sie sich jetzt für das Bachelor-Studium der Digitalen Verwaltung an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) in Meißen mit Studienbeginn zum 1. September 2025.

Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie:

  • zum Studienbeginn über eine abgeschlossene, zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung verfü-gen,
  • Interesse und Verständnis für technische Zusammenhänge auf dem Gebiet der Informationstechnik besitzen, Interesse daran haben, Abläufe in allen Arbeitsbereichen der Verwaltung unter der Wirkung informationsverarbeitender Technologien zu durchdenken und zu strukturieren
  • Interesse für verwaltungsrechtliches und verwaltungsorganisatorisches Handeln besitzen,
  • über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, eine gute adressatengerechte Kommunikations- und Ausdruckfähigkeit verfügen und
  • die Fähigkeit besitzen, in Kontakt- und Gesprächssituationen sicher und souverän auftreten und auf Stress und Belastungen angemessen reagieren.

Gut zu wissen…
Das dreieinhalbjährige duale Studium orientiert sich an der Verwaltungspraxis. Es gliedert sich in sieben Semester und umfasst fünf Semester fachtheoretisches Studium an der HSF Meißen sowie zwei Semester berufspraktische Studienzeiten bei den Ausbildungsstellen.
Die fachtheoretischen Schwerpunkte erstrecken sich im Wesentlichen aus einer Kombination von Inhalten aus den Disziplinen Informatik, Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften sowie Betriebswirtschaftslehre. In der berufspraktischen Ausbildung in verschiedenen Landesbehörden erlangen die Studierenden die Kompetenz, Arbeitsaufgaben, die an das in
der Fachtheorie vermittelte Wissen anknüpfen, selbstständig und dienstleistungsorientiert durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums gestalten sich die Einsatzmöglichkeiten in der sächsischen Staatsverwaltung vielfältig und abwechslungsreich.
Mit erfolgreichem Studienabschluss erwerben die Studierenden den akademischen Grad Bachelor of Science (B. Sc.) sowie die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Digitale Verwaltung.
Für die Dauer des Studiums werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Es gelten die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes sowie des Sächsischen Beamtengesetzes. Sie erhalten monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.433,69 Euro (Stand 08/2023) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Neben den Anwärterbezügen können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro gewährt werden. Ihr jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.
Bewerbung und das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren wird zentral von der HSF Meißen durchgeführt. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2025 für den Studienbeginn am 1. September 2025.
Bitte registrieren Sie sich über das entsprechende Online-Bewerbungsformular für das Auswahlverfahren. Sie erhalten von der HSF Meißen per E-Mail eine Einladung zum Online-Auswahltest.
Nach dem Auswahltest führt die Landesdirektion Sachsen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Vorstellungsgespräche. Die Bewerberinnen und Bewerber, die für das Studium am besten geeignet sind, erhalten eine Einstellungszusage, die automatisch auch die Zulassung zum Studium bedeutet.
Weitergehende Informationen erhalten Sie über das Bewerberportal der HSF Meißen.
Als Ansprechpartner bei der Landesdirektion Sachsen steht Ihnen Herr Nitzsche (Telefon 0341/ 977 1334, E-Mail: ausbildung@lds.sachsen.de) zur Verfügung.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bewerber nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) weisen wir an dieser Stelle auf die Anforderungen der Vormerkstelle des Freistaates Sachsen (www.lds.sachsen.de/soziales) hin.
Bewerbungsschluss für den
Studienbeginn am
September 2025 ist am
Januar 2025.
Als Ansprechpartner steht
Ihnen Herr Nitzsche,
Telefon 0341 977-1334,
zur Verfügung.
*Informationen zum Zugang für
verschlüsselte / signierte E-Mails /
elektronische Dokumente sowie
elektronische Zugangswege
finden Sie unter :
www.lds.sachsen.de/kontakt
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum
Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der
Daten finden Sie unter dem Link
www.lds.sachsen.de/datenschutz
sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.

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Veröffentlicht am 23.08.2024

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