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Sachbearbeiter Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit (m/w/d)

Stellenausschreibung

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Sachbearbeiter Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit (m/w/d)

befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Was erwartet Sie?

In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) - Maßnahmen in Bezug auf genehmigungsbedürftige Anlagen, u.a.

Zuarbeiten für fachtechnische Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Überwachung der Errichtung und des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen
Überwachung und Durchführung der hierzu erlassenen Verordnungen
Untersagung des Betriebes sowie Stilllegung und der Beseitigung dieser Anlagen
Erlass von nachträglichen Anordnungen nach der Genehmigung
Anordnung von Messungen kontinuierlich und aus besonderen Anlässen zur Ermittlung von Emissionen
Anordnungen von sicherheitstechnischen Überprüfungen
Anordnungen zur Vorlage von Messberichten, Prüfberichten sowie Ergebnissen von Kalibrierungen
Bewertung von Prüfberichten, Messplänen und den ermittelten Emissionen
Bearbeitung und Bescheidung von Anzeigen nach § 15 Abs. 1 BImSchG

2. Vollzug des BImSchG - Maßnahmen in Bezug auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, u.a.

Überwachung der Errichtung und des Betriebes dieser Anlagen
Erlass von Anordnungen im Einzelfall, z. B. Untersagung des Betriebes, Durchführung von Messungen
Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden
Zuarbeit für fachtechnische Stellungnahmen bei Baugenehmigungs- und Bauleitplanungsverfahren
Durchführung orientierender Schallmessungen mit einem geeichten Schallpegelmesser
Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen nach § 22 der 1. BImSchV

3. Überwachung und Durchführung der auf das BImSchG gestützten Rechtsverordnungen bezüglich nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, u.a.

Aufgaben aus der Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Aufgaben aus der Verordnung zur Emissionsbegrenzung leichtflüchtiger Halogen- Kohlenwasserstoffe
Aufgaben im Zusammenhang mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung und der Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung beim Betreiben dieser Geräte in Wohngebieten
Aufgaben aus der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in Anlagen
Aufgaben aus der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

4. Überwachung der Einhaltung des Chemikaliengesetzes und des allgemeinen Gesundheitsschutzes, u.a.

Vollzug des Chemikaliengesetzes für den allgemeinen Gesundheitsschutz und den Schutz der Umwelt in Bezug auf private Verbraucher
Überwachung des Einzelhandels
Bearbeitung von Hinweisen und Verstößen beim Internethandel von chemikalienrechtlich relevanten Produkten
Anordnung von Maßnahmen bei festgestellten Verstößen
Vollzug der Chemikalienverbotsverordnung
Vollzug der FCKW- Halon-Verbots-Verordnung
Ausnahmeregelungen nach der PCB/PCT- Verordnung
Aufgaben im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

abgeschlossenes Studium (Hochschule/Fachhochschule/Berufsakademie) in den Bereichen Verwaltungswissenschaften, ingenieurtechnische/ wissenschaftliche Fachrichtungen, Naturwissenschaften oder Umweltschutz oder vergleichbare Studiengänge mit ähnlichen Inhalten oder
abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II

Was erwarten wir?

detaillierte Kenntnisse im Immissionsschutzrecht sowie in einschlägigen technischen Regelwerken, Chemikalienrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht und Bau-/ Bauplanungsrecht, Informationszugangsrecht
gute Kenntnisse in MS Office und Fachanwendungsbetreuung
analytisches, konzeptionelles Denken
Kreativität und Eigeninitiative
Koordinierungsfähigkeiten
kommunikative Fähigkeiten
Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung für die Betreuung des Fachverfahrens
Führerschein der Klasse B

Was bieten wir?

ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24. Oktober 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation, IT und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

Hinweis:

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 4. Oktober 2024

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Veröffentlicht am 06.10.2024

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