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Sachbearbeiter/in (m/w/d) für den Wirtschaftshof

Die Große Kreisstadt Borna sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorerst befristet für zwei Jahre,

eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für den Wirtschaftshof.

Das bieten wir

  • eine befristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden
  • die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • die Probezeit beträgt 6 Monate
  • im Kalenderjahr 30 Tage Erholungsurlaub
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • einen attraktiven Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten
  • eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kompetenten Team
  • Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung (ZVK), vermögenswirksame Leistungen

Das erwartet Sie

  • als erste Ansprechpartnerin / erster Ansprechpartner filtern bzw. bearbeiten Sie Anfragen, Hinweise, Aufträge oder Beschwerden, geben diese direkt weiter oder informieren die Wirtschaftshofleitung
  • Rechnerische und sachliche Prüfung von Rechnungen, Rechnungslegung
  • Angebotsanfragen zur Kostenermittlung und Kostenüberwachung
  • Führen von Statistiken des Wirtschaftshofs
  • Inventarführung und Inventur im Wirtschaftshof
  • Mitarbeiterabrechnung und Leistungserfassung, Verteilung auf Produktsachkonten
  • Bearbeitung des Schriftverkehrs

Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes sowie organisationsbedingte Aufgabenänderungen bleiben der Stadtverwaltung vorbehalten.

Das bringen Sie mit

  • Sie haben eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Sie überzeugen mit strukturiertem Arbeiten und arbeiten sowohl selbstständig als auch konstruktiv und vertrauensvoll mit anderen zusammen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Sie verfügen über gute EDV-Kenntnissen (insb. Word, Excel, PowerPoint) und sind digitalen Prozessen gegenüber aufgeschlossen
  • Führerschein Klasse B

Wir wertschätzen die Vielfalt der Persönlichkeiten bei unseren Mitarbeitern. Bewerber – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität sind uns willkommen. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Menschen haben die gleichen Chancen wie Bewerberinnen und Bewerber ohne Behindertenstatus.

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:

  • vollständigem Lebenslauf mit den wichtigsten Stationen in Ihrem Bildungs- und Berufsleben
  • Abschlusszeugnissen (Kopie)
  • Referenzen
  • Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber

Senden Sie bitte bis zum 20.04.2025 Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Borna, Fachdienst 12 – Personal, Markt 1, 04552 Borna oder an bewerbung@borna.de

Für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Borna sind Gleichberechtigung sowie die Akzeptanz von Vielfalt in der täglichen Arbeit selbstverständlich. Wenn in Texten nur die weibliche oder männliche Form verwendet wird, so geschieht dies ausschließlich für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit.

Hinweis:
Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.

Datenschutz:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs 1a DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.

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Veröffentlicht am 22.03.2025

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