Sachbearbeiter (m/w/d) im Prüfungsamt
Im Zuständigkeitsbereich der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Sachbearbeiters im Prüfungsamt (m/w/d) befristet in Vollzeit zu besetzen. Der Dienstort ist Rothenburg/O.L. Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz für die Zeit einer Krankheitsvertretung, zunächst längstens bis zum 31. März 2025 mit der Option zur Verlängerung.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) besteht ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Das zentrale Prüfungsamt der Hochschule ist Anlaufstelle für Studierende, Auszubildende und Prüfende in allen prüfungsrelevanten Fragen und ist für die Organisation der Prüfungen aller Studiengänge sowie der Ausbildung der Hochschule zuständig. Es ist dem Rektor unmittelbar unterstellt.
Zu Ihren Aufgaben gehören
- Sicherstellung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Modulprüfungen sowie Zwischen- und Laufbahnprüfungen
- Protokollierung der Prüfungsergebnisse
- Umsetzung der Vorgaben der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Fachrichtung Polizeivollzugsdienst sowie der einschlägigen Satzungen der Hochschule
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Initiierung von Überdenkungs-verfahren, Einholung von Stellungnahmen in prüfungsrechtlichen Streit-verfahren
- Erstellung von Bescheiden, Bescheinigungen und Abschlussdokumenten
- Umsetzung von Entscheidungen der Prüfungsausschüsse
- Bestellung der Mitglieder von Prüfungsorganen
- Abstimmung der Prüfungsrahmenbedingungen
- enge Zusammenarbeit mit der Ausbildungs- und Studienverwaltung
- Beratung der Lehrkräfte und Prüfungsteilnehmer in prüfungsrechtlichen Fragen
- Auswertung der laufbahnrechtlichen Prüfungen
- Erstellen und Pflege von Übersichten und Statistiken
- Erarbeitung von Abschlussberichten
- Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt oder Bachelor of Laws (LL. B.)) oder Fachrichtung Polizei (Bachelor of Arts (B. A.)) oder eine Qualifikation in einem vergleichbaren Studiengang der öffentlichen Verwaltung oder einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht insbesondere in der Bescheidtechnik haben
- die Fähigkeit besitzen, sich in komplexe Sachverhalte einzufinden, sich in Kürze sichere Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen des Aufgabengebietes anzueignen und diese sachverhaltsbezogen anzuwenden
- über eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit verfügen
- mit personenbezogenen Daten vertrauenswürdig umzugehen wissen
- sicher mit den aktuellen MS-Office-Anwendungen arbeiten können
- ein hohes Maß an Serviceorientierung, Flexibilität, selbständigem Arbeiten, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit mitbringen
- den Führerschein der Klasse B besitzen
- ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorlegen können
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L), wobei sich die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe nach der einschlägigen Berufserfahrung richtet. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/ Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Zudem bitten wir um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bei Einsendungen per E-Mail (bewerberportal.polfh@polizei.sachsen.de) sollten Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei mit nicht mehr als 4 MB beigefügt sein.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens notwendigerweise in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Soweit Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um vorzugsweise elektronische Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 19. Februar 2024 an die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).
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