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Sachbearbeiter Vollzug Wasserrecht (m/w/d)

Stellenausschreibung

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Vollzug Wasserrecht (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist - vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung - mit Entgeltgruppe 10 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Was erwartet Sie?

In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Entscheidungen über Anlagen in und an Gewässern, u.a.

Entscheidung über Anträge zur Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen für die Herstellung und die wesentliche Änderung von baulichen Anlagen in und an oberirdischen Gewässern
Entscheidung über Anträge zur Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen für Aufschüttungen und Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern
Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren bei der Feststellung von illegal errichteten baulichen Anlagen in und an oberirdischen Gewässern
Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide

2. Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a.

Abgabe von wasserrechtlichen Stellungnahmen hinsichtlich der Einwirkungen auf ein Gewässer einschließlich der Festlegung von Bedingungen, Auflagen und Hinweisen zu straßenbaurechtlichen Planfeststellungsverfahren, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, bergrechtlichen Zulassungsverfahren, naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Erstaufforstungs- und Waldumwandlungsverfahren, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Bodenordnungsverfahren und regionalen Entwicklungsplänen, Trink- und Abwasserleitungsbau, Energie- und Gasleitungsbau, Landwirtschaftlichen Wegebau und sonstigen Vorhaben

3. Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren bei der Feststellung von Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften, u. a.

Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen und Anhörung von Beteiligten bei Feststellung von Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften
Erlass von Verfügungen, welche Maßnahmen und Handlungen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Wasserrechtes fordern
Auswahl und Festsetzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der erlassenen Verfügungen
Durchführung von Maßnahmen zur Ersatzvornahme
Bearbeitung von Widersprüchen gegen wasserrechtliche Anordnungen und Kostenfestsetzungsbescheiden

4. Entscheidungen zu Maßnahmen im Gewässerrandstreifen, u. a.

Erlass von Anordnungen zur Bepflanzung von Gewässerrandstreifen
Durchsetzung der Anforderungen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen

5. Hochwasserschutz, u. a.

Anordnungen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder Überschwemmungsgebiete drohen

6. Entscheidungen zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, u. a.

Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer in Verbindung mit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

7. Entscheidungen zur Einleitung von Stoffen in oberirdische Gewässer und in das Grundwasser, u. a.

Entscheidungen über Anträge zur Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für das Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer

8. Entscheidungen zu Stauanlagen, u. a.

Entscheidungen zum Aufstauen und Absenken von Gewässern II. Ordnung sowie zum Außerbetrieb setzen oder zum Beseitigen von Stauanlagen

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft oder Wasserbau

Was erwarten wir?

wünschenswert: Verwaltungsrechtskenntnisse
Rechtskenntnisse: Wasserhaushaltsgesetz, Wassergesetz LSA, Wasser-Zust. VO LSA, Verwaltungsverfahrensgesetz LSA, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungskostengesetz LSA, Allgemeine Gebührenordnung LSA, Verwaltungsgerichtsordnung, Europäische Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserschutzgesetz II, VO LSA über die Wasserrahmenrichtlinie, Wasserverbandsgesetz, Ausführungsgesetz des LSA zum Wasserverbandsgesetz
Kreativität
Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Handeln
Koordinierungsfähigkeiten
Analytisches Denken
kommunikative Fähigkeiten
Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
Führerschein der Klasse B

Was bieten wir?

ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10. Oktober 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

Hinweis:

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 20. September 2024

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Veröffentlicht am 21.09.2024

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