Sachbearbeiter Wohngeld (m/w/d)
Stellenausschreibung
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Wohngeld (m/w/d)
zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9a TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Was erwartet Sie?
In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:
1. Beratung von Bürgern, u.a.
- Beratung von Bürgern und Erteilung von Auskünften nach dem Wohngeldgesetz und hinsichtlich möglicher bestehender Leistungsansprüche nach anderen sozialen Leistungsgesetzen (SGB II, SGB XII u.a.)
- Durchführung von Überschlagsberechnungen eines Anspruches auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss
- Hilfestellungen gegenüber Bürgern bei der Beantragung von Miet- und Lastenzuschuss
2. Bearbeitung von Erstanträgen, u.a.
- Computergestützte Bearbeitung und abschließende Entscheidung der Erstanträge auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss unter Anwendung der gesetzlichen Regelungen
- Antragsausgabe u. Entgegennahme, Antragsregistrierung, Einkommensermittlung, Belastungsberechnung, Anhörungen, Terminüberwachung, Örtliche Ermittlungen, Gewährleistung der Zahlbarmachung und Bescheiderteilung, Negativbescheidung
- Antragsbearbeitung auf Erlass von Bußgeldbescheiden bei Ordnungswidrigkeiten
3. Bearbeitung von Folgeanträgen, u. a.
- Computergestützte Bearbeitung von Folge-, Änderungs- und Erhöhungsanträgen auf Miet- und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Korrekturberechnungen nach §§ 38, 44-45 SGB X Verrechnung oder Rückforderung von überzahlten Leistungen durch Rückforderungsbescheid
- Erlass von Aufhebungsbescheiden
4. Feststellung von Überzahlungen, Unrechtmäßige Anspruchsberechtigung, Kostenersatzforderungen
5. Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Anfragen
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten
Was erwarten wir?
- Kenntnisse im Wohngeldgesetz und den zugehörigen Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung, Erlasse und Verfügungen des LVwA, SGB I, X
- Teilkenntnisse im Einkommenssteuergesetz, Bundesausbildungsgesetz, Bundeskindergeldgesetz, Betreuungsgeldgesetz, Unterhaltssicherungsgesetz, BGB, OWiG, SGB II, XI, XII
- Sozialkompetenz, z.B. Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit
- gute Kenntnisse MS Office (wünschenswert: Wohngeldsoftware)
- Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen
- Führerschein der Klasse B
Was bieten wir?
- ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
- Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
- gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
- attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
- eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 5. Dezember 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Hinweis:
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 15. November 2024
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