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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe (w, m, d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe (w, m, d) Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe (w, m, d)KopfbereichArbeitVerwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/inSachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe (w, m, d)Landkreis ZwickauVollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag)Zwickauab sofortunbefristetGesternStellenbeschreibungVergütung: Entgeltgruppe XX TVöD-VKA

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe (w, m, d)

unter der Kennziffer: 152/2024/DII-JC

im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jobcenter
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet

· Sie erteilen Information und Auskünfte zu Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) in schwierigen Fällen. Das heißt vor allem:
o Erörterung und Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen aufgrund der spezialrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Gewährungsvoraussetzungen, Ausschlussgründe, Verfahrensrechte und -pflichten etc.
· Ihre Hauptaufgabe liegt in der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen für BuT in Fällen mit hohem Schwierigkeitsgrad und die richtungsweisende Sachbearbeitung. Im Einzelnen:
o Feststellung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
o Ermittlung der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers
o Prüfung, Berechnung und Entscheidung über Einkommensanrechnung
o Festlegung des konkreten individuellen Bildungs- und Teilhabebedarfes des Antragstellers
o Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern bei der Feststellung von entsprechenden Voraussetzungen für die Leistungsgewährung
o Bescheiderteilung mit Begründung der Entscheidungen
o Erstellen von Gutscheinen/Kostenübernahmeerklärungen
o Zahlbarmachung
o Erteilung fallbezogener Auskünfte
o Bearbeitung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X
o Entscheidung über die Rücknahme/Aufhebung im Rahmen der Ermessensausübung
o Fall- und Problembesprechungen mit den Bearbeitern, Erteilen von allgemeinen und speziellen Bearbeitungshinweisen
o Zusammenarbeit mit verschiedenen Leistungsanbietern (z.B. zu Abrechnungsmodalitäten)
o fallbezogene Zusammenarbeit mit den einzelnen Leistungsabteilungen
· Die Bearbeitung im Widerspruchsverfahren zu Leistungen für Bildung und Teilhabe ist ebenfalls Teil der Aufgabe. Das bedeutet:
o Analyse des Widerspruchsbegehren
o Überprüfung der Bescheide auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit
o Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Widerspruchsführer
o Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen
· Sie verantworten die Sachverhaltsermittlung bei Erkennen von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen.

Unsere Erwartungen:

· Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist:
o eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder
o vergleichbarer Studienabschluss verbunden mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten- Lehrgang II) oder
o ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Verwaltungsfachwirt oder
o Qualifizierung zum Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), verbunden mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten- Lehrgang II)
· aufgabenrelevante Rechtskenntnisse insbesondere im SGB II und X und deren Richtlinien
· eigenständige und strukturierte Arbeitsweise
· ein guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck
· Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsstärke
· sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
· Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen

· eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
· ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
· die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
· ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
· die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten oder Telearbeit im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
· stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
· 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
· attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
· betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
· Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 14. Juli 2024
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.
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Veröffentlicht am 19.06.2024

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