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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (w/m/d)

Im Kreisjugendamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befriste für ein Jahr zu besetzen:

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Eingliederungshilfe (w/m/d)

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des Paragraphen 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß Paragraph 35 a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB IIIV) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
  • Anlass- und Eingangsprüfung sowie Beratung
  • Bedarfsermittlung anhand standardisierter Bedarfsermittlungsinstrumente
  • Einleitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens gemäß Paragraph 36 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB IIIV) - unter Einbeziehung aller beteiligten Personen
  • Einleitung und Durchführung des Teilhabeplanverfahrens nach den Paragraphen 19 fortfolgende des Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch (SGB IX) - als leistender Rehabilitationsträger bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Teilnahme am Teilhabeplanverfahren als beteiligter Rehabilitationsträger
  • Bescheidung der Leistungen
  • Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes und dem Pflegekinderdienst
  • Dokumentation
  • Widerspruchsbearbeitung/Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
  • Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

Ihr Profil

  • grundständiges Studium (Diplom oder Bachelor) in der Fachrichtung Sozialpädagogik/Sozialarbeit beziehungsweise Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise Äquivalenzbescheinigung
  • ein ausgeprägtes Maß an Beratungs-, Kommunikations-, Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit sowie Diskretion/Loyalität
  • mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wünschenswert
  • Pkw-Führerschein
  • Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
  • Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Unser Angebot

  • tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe S12 der Entgeltordnung des TVöD-VKA
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Fahrradleasing
  • Corporate Benefits

Für fachliche Fragen erreichen Sie die Leiterin des Sachgebietes Frau Stets unter der Telefonnummer 03521 725-3211.
Voraussetzung für eine Einstellung ist kein der Tätigkeit entgegenstehender Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, das bei einer Einstellung vorzulegen ist.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 21.11.2024 über unser Karriereportal unter www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibungen einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragraphen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat

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Veröffentlicht am 22.11.2024

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