Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Landwirtschaft (w/m/d)
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Kreisentwicklungsamt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet für ein Jahr zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Landwirtschaft (w/m/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Großenhain.
Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des Paragrafen 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) Prüfung von Genehmigungen, zum Beispiel: Zuordnung und Eingabe von Antrags-, Eingangs-, Beurkundungs- und Ausgangsdatum, Flurstück, Gemarkung, Größe, Nutzungsart, Kaufpreis, bei Landwirten Eintrag Rechtsform, Führen des Schriftverkehrs im Prüfverfahren an Beteiligte, Auskunftsersuchen, Auskunftserteilung und Entscheidungsfindung
- Prüfung der Versagung, Auflagen oder Bedingungen, zum Beispiel: Prüfung von Versagungsgründen, Anhörungen, Prüfung Vorkaufsrechte und sonstiger Voraussetzungen, Führung des Auflagenbuches zur Kontrolle der Genehmigungen unter Auflage und Bescheiderstellung
- Erstellung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange Ermittlung der durch das geplante Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen auf die Belange der Landwirtschaft
- Prüfung der agrarstrukturellen Auswirkungen im Territorium und auf die Entwicklungschancen der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe/auf den Gartenbau
- Prüfung der Auswirkungen zur Vermeidung von Zersplitterung der Bewirtschaftungseinheiten sowie unzumutbaren Bewirtschaftungserschwernissen und Existenzgefährdung von Landwirtschaftsbetrieben
- Durchführung Genehmigungsverfahren zur Erstaufforstung
- Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Vollzug des Landpachtverkehrsgesetzes
- Widerspruchsbearbeitung
- Erteilung der Bescheinigung über die Abgabe eines Landwirtschaftsbetriebes zum Zweck der Strukturverbesserung
- Erteilung der Bestätigung/Versagung zur Kostenfreiheit
Ihr Profil
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Bachelor im Bereich Öffentliche Verwaltung
- oder Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt beziehungsweise Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt (Diplom SKSD) beziehungsweise Kommunalwirtin/Kommunalwirt)
- oder Bachelor Verwaltungsbetriebswirtschaft oder Betriebswirtschaft oder Abschluss in Verwaltungsbetriebswirtschaft (VWA) beziehungsweise Betriebswirtschaft (VWA) jeweils mit Fachkenntnisse im Bereich der Landwirtschaft/Gartenbau/Forst
- oder Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene der Fachrichtung Agrarverwaltung oder Bachelor Agrarmanagement, Agrarwissenschaft oder Abschluss als Agrarökonomin/Agrarökonom jeweils mit Kenntnissen im Verwaltungshandeln
- Kenntnisse in der Anwendung fachspezifischer Datenverarbeitungsanwendungen von Vorteil
- ein ausgeprägtes Maß an Dokumentations- und Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit sowie Diskretion und Loyalität
- Pkw-Führerschein
- Kenntnisse über die regionalen landwirtschaftlichen Verhältnisse von Vorteil
- Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern
- Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
Unser Angebot
- tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung des TVöD-VKA
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
- betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
- Möglichkeit der Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
- betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Corporate Benefits
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Forst und Landwirtschaft Herrn Richter unter der Telefonnummer 03521 725-2481.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 29.01.2024 über unser Karriereportal unter www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibungen einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat
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