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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung (w, m, d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung (w, m, d) Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung (w, m, d)KopfbereichArbeitVerwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/inSachbearbeiterin/Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung (w, m, d)Landkreis ZwickauVollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag)Zwickauab 01.10.2024unbefristetGesternStellenbeschreibungVergütung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung (w, m, d)

unter der Kennziffer: 156/2024/DII-JC

im: Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jobcenter
in: Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: 1. Oktober 2024

Ihr Aufgabengebiet

· Sie sind verantwortlich für die Informationen und Auskünfte zu Unterhaltsansprüchen und zu Ansprüchen gegen andere Sozialleistungsträger oder Dritte.
· Hauptaufgabe ist die Bearbeitung von Unterhaltsansprüchen. Das bedeutet im Einzelnen:
o Prüfung und Entscheidung zum Anspruchsübergang nach § 33 SGB II, ggf. Erstellung einer Abschlussverfügung
o Versand einer Rechtswahrungsanzeige (RWA) des Unterhaltspflichtigen, Setzen von Wiedervorlagen
o Überwachung der Einreichung der Unterlagen zum Auskunftsersuchen (RWA), Prüfung auf Vollständigkeit, ggf. Nachforderung von Unterlagen bzw. Erstellung einer Erinnerung zur RWA
o Erfassung der Unterhaltsvorgänge im IT-Verfahren Falke - Modul Unterhalt
o Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. mit anderen Leistungsträgern)
o Ermittlung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
o Prüfung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten u.a. mit Vergleichsberechnungen
o Festsetzung des Anspruchsübergangs und Erteilung einer Zahlungsaufforderung
o Entscheidung über Anträge auf Ratenzahlung und befristete Niederschlagung
o Bearbeitung von Wiedervorlagen
o Prüfung der Zahlungseingänge von Unterhaltspflichtigen
· Ein weiterer Teil der Aufgabe ist die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Das beinhaltet:
o Fristwahrende Mahnungen
o Entscheidung über Anträge auf Ratenzahlung und befristete Niederschlagung
o Schaffung vollstreckbarer Titel zur Sicherung übergegangener Ansprüche
o Erwirken von gerichtlichen Mahnbescheiden
o Bearbeitung von Wider- bzw. Einsprüchen gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid
o Entscheidung über die gerichtliche Durchsetzung übergegangener Ansprüche
o zivilrechtliche Durchsetzung von streitigen Verfahren vor dem Familiengericht, einschließlich der Fertigung der Antragsschrift, Bearbeitung des gesamten gerichtlichen Schriftverkehrs und Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Unsere Erwartungen:

· Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist:
o eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder
o vergleichbarer Studienabschluss verbunden mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten- Lehrgang II) oder
o ein abgeschlossener Angestelltenlehrgang II mit Prüfung zum Verwaltungsfachwirt oder
o Qualifizierung zum Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), verbunden mit der Bereitschaft zur Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestellten- Lehrgang II)
· aufgabenrelevante Rechtskenntnisse insbesondere im SGB II und X und deren Richtlinien
· eigenständige und strukturierte Arbeitsweise
· ein guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck
· Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsstärke
· sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
· Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen

· eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
· ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
· die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
· ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
· die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten oder Telearbeit im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
· stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
· 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
· attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
· betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
· Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 14. Juli 2024
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.
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Veröffentlicht am 20.06.2024

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