Sachbearbeitung Denkmalschutz (m/w/d)
Sachbearbeitung Denkmalschutz (m/w/d)
In der Abteilung Bauaufsicht, Sachgebiet Bauaufsicht Niesky, ist zum Dezember 2024 eine Stelle als Sachbearbeitung Denkmalschutz (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer:3001-02-08
Arbeitszeit:Vollzeit
Arbeitsort:Niesky
Vertragsart:befristet im Rahmen einer Vertretung während Mutterschutz und Elternzeit
Vergütung:EG 9b TVöD-VKA
Bewerbungsfrist:24.11.2024
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen und Zustimmungen; Erteilung sonstiger Bescheide und Stellungnahmen nach Denkmalschutzgesetz
- Durchführung Bauüberwachung; Bearbeitung von Widersprüchen, Beschwerden und Petitionen; Auskünfte und Beratung zum Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Überwachung der Erhaltungspflicht von Denkmalen; Führen der Denkmallisten sowie Denkmalerfassung
Sie bringen mit
- Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst mit Kenntnissen im Bauwesen und Denkmalschutz oder alternativ (Fach-)Hochschulabschluss als Architekt bzw. Bauingenieur, idealerweise mit Ergänzungsstudium Denkmalschutz und Kenntnissen im Verwaltungsrecht
- ein hohes Maß an Belastbarkeit; hohe Motivation und Engagement; ein hoch ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein; bürgerfreundliche Amtssprache
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW mit Kostenerstattung gemäß dem Sächsischen Reisekostengesetz
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) - Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) -, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Externe Bewerber werden nur berücksichtigt, sofern keine geeigneten internen Bewerber zur Verfügung stehen.
**Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:**Für Fachfragen:
Für Fragen zum Verfahren:Frau Becker (03581 663 1612) Personalsachbearbeitung
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