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Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

Stellenausschreibung
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Teilzeitstelle im Umfang von 32 Wochenstunden.
Was erwartet Sie?
In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:
1. Beratung der Anspruchsberechtigten sowie Sorgeberechtigten zum Antragsverfahren der Eingliederungshilfe und Entscheidung gemäß §§ 35a, 41 SGB VIII, Antragsbearbeitung und -entscheidung
1.1 Beratung der Leistungs-, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten gemäß § 10 a SGB VIII, u. a.

  • Beratung junger Menschen, Leistungsberechtigter, Mütter, Väter, Personensorgeberechtigter, Erziehungsberechtigter zur Wahrnehmung ihrer Rechte
  • Unterstützung bei der Antragsstellung und bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger, bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten

1.2 Klärung der sachlichen Zuständigkeit, u. a.

  • Entscheidung innerhalb von drei Wochen bei Vorliegen aller Unterlagen einschließlich eines Gutachtens über die sachliche Zuständigkeit, Beachtung der besonderen Eilbedürftigkeit
  • Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens bei Nichtvorlage
  • unverzügliche Feststellung des Rehabilitationsbedarfes, Erstellen eines Leistungsbescheides bei sachlicher Zuständigkeit
  • Weiterleitung des Antrages an den zuständigen Rehabilitationsträger bei Nichtzuständigkeit
  • Mitwirkung bei Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

1.3 Hilfeplanverfahren, diagnostische Tätigkeit, u. a.

  • Sozialpädagogische Diagnostik zum Festlegen der geeigneten Hilfeform und des Umfanges der zu leistenden Eingliederungshilfe, in Einzelfällen auch im Leistungskatalog anderer Reha-Träger
  • Erstellung des Hilfeplanes gemäß § 36 SGB VIII federführend mit allen an der Hilfe beteiligten Personen
  • Steuerung bezüglich der Form, der Dauer und des Umfanges der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche / junge Volljährige längstens bis zum 27. Lebensjahr
  • beratende Teilnahme bei minderjährigen Leistungsberechtigten nach § 99 SGB IX am Gesamtplanverfahren nach § 117 Abs. 6 SGB IX

1.4 Begleitung der Eingliederungshilfe, u. a.

  • Absprachen mit allen an der Hilfe beteiligten Personen bei Problemen und Auffälligkeiten, halbjährliche Kontrollberatungen, Fortschreibung des Hilfeplanes
  • Abwägung von Gefährdungsrisiken gemäß § 8a SGB VIII
  • ständige Begleitung und Betreuung der psychisch kranken Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Krisensituationen oder bei akuter Kindeswohlgefährdung
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht, insbesondere zu geschlossener Unterbringung oder zur Abwendung der Gefährdung des Kindeswohls
  • Führung von Statistiken, Überwachung des Budgets, Controlling

1.5 Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern und Institutionen, u. a.

  • Absprachen mit anderen Rehabilitationsträgern in Bezug auf Zusammenwirken der Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger
  • Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt und Schulen zwecks Sicherung des sonderpädagogischen Förderbedarfes in den Schulen
  • Teilnahme an der psychosozialen Arbeitsgruppe sowie anderen Arbeitsgruppen, die sich mit behinderten Kindern und Jugendlichen befassen
  • Federführung bei der Durchführung von Helferkonferenzen

1.6 Qualitätsstandards, Qualitätskontrolle, Qualitätsentwicklungsvereinbarung, u. a.

  • Vorgabe, Beachtung und Kontrolle der im Hilfeplan aufgeführten Zielsetzungen im Hinblick auf Umsetzung und Qualität

2. Kinderschutz, Krisenintervention, Inobhutnahmen, u. a.

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdungssituationen
  • Erörterung von Situation und Hilfebedarf mit dem Kind/Jugendlichen, Angebot von Hilfen
  • Vermittlung von Unterbringungsmöglichkeiten, Informationen und Gespräche mit den Sorgeberechtigten, im Bedarfsfall Vermittlung an Psychologen oder Ärzte
  • Durchführung von Bereitschaftsdiensten

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Erziehungswissenschaftler mit Fachrichtung Sozialpädagogik oder Psychologe (nach Bachelor-/ Master oder Diplom-Studiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss

Was erwarten wir?

  • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
  • Zertifizierung zur Kinderschutzfachkraft bzw. Bereitschaft, diese Weiterbildung zu absolvieren
  • Gesetzeskenntnisse: insbesondere SGB I und SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz, KJHG LSA, Kinderschutzgesetz LSA
  • Teilkenntnisse: SGB X, BGB, FamFG, PsychKG, Datenschutzgesetze
  • Weiterbildungen im Bereich Gesprächsführung, Hilfeplanung
  • Erfahrungen in der Gesprächsführung und im sozialpädagogischen Handeln
  • sehr hohe Belastbarkeit
  • persönliche und eigenverantwortliche Führung von Gesprächen
  • Teamfähigkeit
  • gute PC-Kenntnisse
  • Führerschein der Klasse B
  • Bereitschaft zur Durchführung von Rufbereitschaften

Was bieten wir?

  • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
  • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
  • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
  • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
  • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
  • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung

Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 5. Dezember 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Hinweis:
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 15. November 2024

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

Landkreis Wittenberg
Lutherstadt Wittenberg
Vollzeit, Befristet

Veröffentlicht am 16.11.2024

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